Gegen Freierbestrafung und Prostitutionsverbot durch die Hintertür!

Weg mit der Freierbestrafung! Weg mit §232a Abs. 6 StGB!

Das fordern wir gemeinsam mit dem BSD und vielen anderen.

§232a Abs. 6 StGB kriminalisiert Kunden von Sexarbeiter*innen und stellt sie unter Generalverdacht, „leichtfertig“ „Zwangsprostitution“ zu „verkennen“.

Diese Freierbestrafung ist das Prostitutionsverbot durch die Hintertür. Sie ist ein weiterer unnötiger Schritt hin zur unwirksamen, intoleranten Verbotspolitik. Diese hat sich auch in anderen Bereichen, z. B. Drogenpolitik, nicht bewährt. Prostitutionsverbote, z. B. in Schweden, Irland und Frankreich haben versagt und das Gegenteil bewirkt. Sexarbeit wurde in den Untergrund verdrängt. Menschenhandel, Gewalt und andere Straftaten nahmen zu. Auch Bordellschließungen und Prostitutionsverbote während der Corona-Pandemie zeigten, dass Gewalt an Sexarbeiter*innen und Kriminalität wieder zunahm.

Für Sexarbeiter*innen bedeutet Verbotspolitik mehr Vulnerabilität und Abhängigkeit sowie schlechtere Arbeitsbedingungen. Diese paternalistische Moralpolitik führt zu einer Zunahme an gesellschaftlicher Ausgrenzung, Diskriminierung und Stigmatisierung gegenüber Sexarbeiter*innen und ihren Kund*innen.

Von Menschenhandel betroffene Menschen in der Sexarbeit haben weiterhin keinen wirksamen Opferschutz. Um diese Menschen sollte es aber gehen.

Deshalb fordern wir von Bundesjustizminister Buschmann:

  • Streichen Sie § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB ersatzlos!
  • Machen Sie den Weg frei für echten Opferschutz statt praxisferner Symbolpolitik!
  • Erarbeiten Sie wirksame Lösungen mit Betroffenen und Fachleuten!

Setzen auch Sie ein Zeichen gegen unwirksame Verbots- und Moralpolitik! Unterschreiben Sie die Online-Petition:

Weg mit der Freierbestrafung! Jetzt Petition unterschreiben!

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